{"id":120458,"date":"2023-01-05T07:32:00","date_gmt":"2023-01-05T06:32:00","guid":{"rendered":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/?p=120458"},"modified":"2023-01-02T13:22:05","modified_gmt":"2023-01-02T12:22:05","slug":"eu-verpackungsverordnung-von-anfang-an-im-kreislauf-denken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/eu-verpackungsverordnung-von-anfang-an-im-kreislauf-denken\/","title":{"rendered":"EU-Verpackungsverordnung: Von Anfang an im Kreislauf denken"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><\/h2>\n\n\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"aligncenter size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"800\" height=\"400\" src=\"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/media\/2023\/01\/recycling_abfall_muelltrennung_bildautor_rawpixel.com_fotolia_176041385_l.jpg\" alt=\"Nur sachgerecht getrennte Verpackungsabf\u00e4lle f\u00fchren zu guten Recyclingergebnissen\" class=\"wp-image-120473\" srcset=\"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/media\/2023\/01\/recycling_abfall_muelltrennung_bildautor_rawpixel.com_fotolia_176041385_l.jpg 800w, https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/media\/2023\/01\/recycling_abfall_muelltrennung_bildautor_rawpixel.com_fotolia_176041385_l-300x150.jpg 300w, https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/media\/2023\/01\/recycling_abfall_muelltrennung_bildautor_rawpixel.com_fotolia_176041385_l-150x75.jpg 150w, https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/media\/2023\/01\/recycling_abfall_muelltrennung_bildautor_rawpixel.com_fotolia_176041385_l-768x384.jpg 768w, https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/media\/2023\/01\/recycling_abfall_muelltrennung_bildautor_rawpixel.com_fotolia_176041385_l-400x200.jpg 400w\" sizes=\"auto, (max-width: 800px) 100vw, 800px\" \/><figcaption>Nur sachgerecht getrennte Verpackungsabf\u00e4lle f\u00fchren zu guten Recyclingergebnissen Quelle: Rawpixel.com \/ Fotolia<\/figcaption><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p><strong>Mit dem Entwurf einer Verpackungsverordnung hat die EU KOM einen Regelungsvorschlag vorgelegt, um die Umweltwirkungen von Verpackungen mit Ma\u00dfnahmen entlang des gesamten Lebensweges zu mindern. Das UBA begr\u00fc\u00dft den Fokus auf Abfallvermeidung und Mehrweg sowie Recyclingf\u00e4higkeit und Kunststoffrezyklateinsatz. Das Anforderungsniveau bleibt an einigen Stellen jedoch hinter den Erwartungen zur\u00fcck.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/commission\/presscorner\/detail\/en\/ip_22_7155\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">am 30. November 2022 vorgelegten Entwurf einer Verpackungsverordnung<\/a> setzt die EU-Kommission darauf, die von Verpackungen und Verpackungsabf\u00e4llen ausgehenden Umweltwirkungen entlang des gesamten Lebensweges zu mindern. Das Umweltbundesamt unterst\u00fctzt ausdr\u00fccklich diesen umfassenden Ansatz, denn Verpackungen verursachen einen erheblichen Ressourcenverbrauch in Verbindung mit einer sehr kurzen Nutzungsphase. So f\u00fchrt der Entwurf an, dass 40 Prozent der in der EU verwendeten Kunststoffe und 50 Prozent des Papiers f\u00fcr Verpackungen ben\u00f6tigt werden und Verpackungsabf\u00e4lle 36 Prozent der kommunalen festen Abf\u00e4lle ausmachen. Insofern ist die spezielle Betonung von Abfallvermeidung und der F\u00f6rderung von wiederverwendbaren Verpackungen, wie Mehrwegverpackungen besonders zu begr\u00fc\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bislang ist vorgesehen, die Verordnung ausschlie\u00dflich auf den Artikel 114 AEUV (Vertrag zur Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union) abzust\u00fctzen, welcher auf das Funktionieren des Binnenmarktes abzielt. Um nationalen Besonderheiten und erreichten Erfolgen insbesondere bei Sammlung und Recycling gerecht zu werden und nationale Gestaltungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr ambitioniertere Regelungen aufrecht zu erhalten, bedarf es der zus\u00e4tzlichen Abst\u00fctzung auf Artikel 192 zum Umweltschutz. Denn neben eher ambitionierten Vorgaben bleibt der Entwurf in einigen Punkten hinter dem in Deutschland erreichten Niveau zur\u00fcck bzw. f\u00fchrt anspruchsvolle Anforderungen erst sehr sp\u00e4t ein. Zum Beispiel sollen erst Ende 2030 mindestens 70 Prozent der Verpackungen recycelt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Entwurf verfolgt das Ziel des EU-Aktionsplans Kreislaufwirtschaft, alle Verpackungen bis 2030 auf wirtschaftlich tragf\u00e4hige Weise wiederverwendbar oder recycelbar zu machen. Es ist erfreulich, dass die Vorgaben zur Bewertung der Recyclingf\u00e4higkeiten vom Regelungskonzept her teilweise dem Vorbild des Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingf\u00e4higkeit nach dem Verpackungsgesetz folgen. Bedauerlich ist jedoch, dass alle Verpackungen erst ab 2035 im industriellen Ma\u00dfstab recyclingf\u00e4hig sein sollen; relevant ist dabei auch, ab wann von einer \u201erecyclingf\u00e4higen Verpackung\u201c ausgegangen werden kann (Anteil der zur\u00fcckzugewinnenden Wertstoffe). Die Kriterien zur Bemessung der Recyclingf\u00e4higkeit und zum Design for Recycling werden erst mit einem \u201edelegierten Rechtsakt\u201c der EU-Kommission festgesetzt. Wir begr\u00fc\u00dfen indes, dass die Beteiligungsentgelte der Hersteller anhand der Recyclingf\u00e4higkeit ihrer Verpackungen zu bemessen sind, wobei auch die Kriterien hierf\u00fcr erst in einem delegierten Rechtsakt festgelegt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Als besonders wichtig erachten wir die Bek\u00e4mpfung von \u00fcberdimensionierten Verpackungen mit verbindlichen Vorgaben zur Minimierung der Verpackungsgr\u00f6\u00dfe (Gewicht, Volumen), auch wenn f\u00fcr die Umsetzung noch eine Reihe von Fragen zu beantworten sind. Die Zul\u00e4ssigkeit von bis zu 40 Prozent gerechtfertigtem Leervolumen zum Beispiel bei Versandverpackungen bleibt dabei jedoch weit hinter unseren Erwartungen zur\u00fcck.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Vorgabe von konkreten Quoten f\u00fcr die Vertreiber f\u00fcr den Anteil von wiederverwendbaren Verpackungen und Nachf\u00fcllsystemen in bestimmten Bereichen, wie im Bereich der Getr\u00e4nke- oder Transportverpackungen sind ein au\u00dferordentlich wichtiger Schritt f\u00fcr die EU-weite St\u00e4rkung von Mehrwegsystemen. Allerdings werden die Quoten erst sehr sp\u00e4t eingef\u00fchrt und die erste Stufe f\u00fcr 2030 bleibt z.B. f\u00fcr die betroffenen Getr\u00e4nkeverpackungen im Bereich der alkoholfreien Erfrischungsgetr\u00e4nke mit 10 Prozent deutlich hinter dem in Deutschland angestrebten Ziel von 70 Prozent und dem aktuellen Stand von 43,1 % in 2020 f\u00fcr die pfandpflichtigen Getr\u00e4nkesegmente zur\u00fcck. Die Einf\u00fchrung von Inverkehrbringungsverboten f\u00fcr bestimmte Einwegverpackungen z.B. f\u00fcr frisches Obst und Gem\u00fcse ist ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Abfallvermeidung. Bedauerlicherweise sind bereits im Entwurf umfangreiche Ausnahmen vorgesehen, die die neuen Regelungen schw\u00e4chen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Vorgabe von Quoten f\u00fcr den Einsatz von Rezyklaten aus Nachgebrauchsabf\u00e4llen (Post-Consumer-\u2060<a rel=\"noreferrer noopener\" target=\"_blank\" href=\"https:\/\/www.umweltbundesamt.de\/service\/glossar\/r?tag=Rezyklate#alphabar\">Rezyklate<\/a>\u2060) in Kunststoffverpackungen unterst\u00fctzen wir. Die gestaffelten Quoten sind allerdings sehr ambitioniert und speziell f\u00fcr den Lebensmittelkontaktbereich muss die EU-Kommission dann auch geeignete mechanische Verwertungsverfahren zulassen (gem\u00e4\u00df EU-Verordnung (EU) 2022\/1616). Andernfalls sind Quoten in dieser H\u00f6he nur durch chemisches Recycling erf\u00fcllbar. Fragen des \u00f6kologischen Nutzens und der \u00f6konomischen Machbarkeit der erforderlichen chemischen Recyclingverfahren sind jedoch noch nicht gekl\u00e4rt. Eine st\u00e4rkere Differenzierung der Quotenh\u00f6hen nach Packmittelsegmenten in Abh\u00e4ngigkeit von Verf\u00fcgbarkeiten und unter Ber\u00fccksichtigung des technisch Machbaren w\u00e4re aus unserer Sicht sinnvoller. <\/p>\n\n\n\n<p>Neu ist die Vorgabe, dass die Finanzbeitr\u00e4ge der Hersteller zur Erf\u00fcllung ihrer erweiterten Herstellerverantwortung nach dem Rezyklatgehalt gestaffelt werden sollen. Eine F\u00f6rderung der Verwendung von Rezyklaten halten wir grunds\u00e4tzlich f\u00fcr wichtig. Das \u2060<a rel=\"noreferrer noopener\" target=\"_blank\" href=\"https:\/\/www.umweltbundesamt.de\/service\/glossar\/u?tag=UBA#alphabar\">UBA<\/a>\u2060-Forschungsvorhaben zur&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.umweltbundesamt.de\/publikationen\/ueberpruefung-der-wirksamkeit-des-ss-21-verpackg\">Evaluierung der Wirksamkeit des \u00a7 21 Verpackungsgesetz<\/a>&nbsp;zeigt allerdings, dass eine solche Incentivierung des Rezyklateinsatzes dann \u00f6kologisch sinnvoll ist, wenn die Verpackung gleichzeitig auch hochgradig recyclingf\u00e4hig ist. Weiterhin m\u00fcsste die Kontrolle des Einsatzes von Rezyklaten ausreichend sicher gew\u00e4hrleistet sein. Die Methode f\u00fcr die Berechnung und \u00dcberpr\u00fcfung des Rezyklatgehaltes wird jedoch erst in einem delegierten Rechtsaktfestgelegt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Bedauerlich ist, dass keine ausreichende Einbeziehung der elektronischen Marktpl\u00e4tze und Fulfilmentdienstleister auf europ\u00e4ischer Ebene erfolgt, da durch derartige Regelungen im deutschen Verpackungsgesetz eine deutliche Verbesserung des rechtstreuen Verhaltens von Herstellern insbesondere auch aus Drittstaaten au\u00dferhalb der EU erreicht werden konnte. Im Hinblick auf effiziente Kontrollm\u00f6glichkeiten durch die Beh\u00f6rden sehen wir an verschiedenen Stellen noch Pr\u00fcfungsbedarf.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit dem Entwurf einer Verpackungsverordnung hat die EU KOM einen Regelungsvorschlag vorgelegt, um die Umweltwirkungen von Verpackungen mit Ma\u00dfnahmen entlang des gesamten Lebensweges zu mindern. 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