{"id":11655,"date":"2009-05-22T00:00:00","date_gmt":"2009-05-21T22:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bio-based.eu\/news\/index.php?startid=20090522-05n"},"modified":"2009-05-22T00:00:00","modified_gmt":"2009-05-21T22:00:00","slug":"kleinfeuerungsverordnung-kabinett-beschliesst-novelle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/kleinfeuerungsverordnung-kabinett-beschliesst-novelle\/","title":{"rendered":"Kleinfeuerungsverordnung: Kabinett beschlie\u00dft Novelle"},"content":{"rendered":"<p><b>F\u00fcr Holzheizungen, Kamin\u00f6fen und andere kleine Feuerungsanlagen f\u00fcr feste Brennstoffe sollen in Zukunft strengere Umweltauflagen gelten. Das Bundeskabinett beschloss heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel den Entwurf einer Verordnung, mit der Grenzwerte f\u00fcr die Schadstoffemissionen von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen festgelegt werden. &#8220;Die Reduzierung der Feinstaubbelastung f\u00fcr Menschen ist die wichtigste lufthygienische Herausforderung unserer Zeit. Gerade durch Kleinfeuerungsanlagen hat die Belastung in den letzten Jahren aber stark zugenommen. Deswegen ist es unbedingt notwendig, die mittlerweile v\u00f6llig veralteten technischen Vorgaben f\u00fcr \u00d6fen und Holzheizungen auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen&#8221;, sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.<\/b><\/p>\n<p>Mit der vom Kabinett beschlossenen Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) werden die Vorgaben f\u00fcr \u00d6fen und Heizungen, in denen feste Brennstoffe wie beispielsweise Holz verfeuert werden, zum ersten Mal seit mehr als 20 Jahren an die technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der Schadstoffemissionen angepasst. F\u00fcr die meisten bestehenden Feuerungsanlagen sieht die Verordnung eine Nachr\u00fcstungspflicht vor, allerdings mit langen \u00dcbergangsfristen bis 2014 oder 2024. Die Nachr\u00fcstungspflicht gilt jedoch nicht f\u00fcr bereits eingebaute Grund\u00f6fen, Kochherde, Back\u00f6fen, Bade\u00f6fen und offene Kamine sowie f\u00fcr \u00d6fen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden. Auch wenn eine Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Holz ist als regenerative Energiequelle aus Klimaschutzgr\u00fcnden ein sinnvoller Brennstoff zur W\u00e4rmerzeugung. Die Verfeuerung von Holz in Kleinfeuerungsanlagen in R\u00e4umen f\u00fchrt jedoch durch die Freisetzung verschiedener Luftschadstoffe zu Schadstoffemissionen wie Feinstaub und zu Geruchsbel\u00e4stigungen &#8211; und dies in zunehmendem Ma\u00dfe. Ursache hierf\u00fcr ist seit einigen Jahren der Boom bei Kamin\u00f6fen, die leider h\u00e4ufig technisch veraltet sind. &#8220;Die Menschen werden oft regelrecht in die Irre gef\u00fchrt. Sie kaufen f\u00fcr teures Geld einen Holzofen und meinen, etwas Gutes f\u00fcr die Umwelt zu tun. Oftmals sieht das neue St\u00fcck zwar vielleicht edel aus, die Technik ist aber \u00e4lter als der neue Besitzer. Das m\u00fcssen und wollen wir \u00e4ndern&#8221;, betonte Gabriel.<\/p>\n<p><b>Die Regelungen im Einzelnen<\/b><br \/>Der vorliegende Verordnungsentwurf sieht anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte f\u00fcr Staub vor. Diese k\u00f6nnen von neuen Feuerungsanlagen, die \u00fcblicherweise im h\u00e4uslichen Bereich eingesetzt werden, wie Heizungen, Kamin\u00f6fen oder Kachelofeneins\u00e4tzen ohne Staubfilter erreicht werden. Die Festlegung von fortschrittlichen Emissionsgrenzwerten f\u00fcr Kohlenmonoxid f\u00fchrt zum Einsatz verbesserter Verbrennungstechniken, die im Ergebnis zudem die Geruchsbel\u00e4stigungen in der jeweiligen Nachbarschaft reduzieren.<\/p>\n<p>Auch f\u00fcr bestehende Anlagen werden Grenzwerte festgelegt. Sofern f\u00fcr diese Anlagen eine Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb m\u00f6glich. Erst wenn dies nicht m\u00f6glich ist, bed\u00fcrfen die Einzelraumfeuerungsanlagen einer Nachr\u00fcstung oder m\u00fcssen gegen eine emissionsarme Anlage ausgetauscht werden.<\/p>\n<p>Das geplante Sanierungsprogramm ist dar\u00fcber hinaus langfristig angelegt und soll in den Jahren 2014 und 2024 zum Tragen kommen. So genannte Grund\u00f6fen, Kochherde, Back\u00f6fen, Bade\u00f6fen, offene Kamine sowie \u00d6fen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden, sind sogar g\u00e4nzlich vom Sanierungsprogramm ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind \u00d6fen, die nicht als Zusatzheizungen, sondern als einzige \u00d6fen zur Beheizung von Wohnungen oder H\u00e4usern eingesetzt werden.<\/p>\n<p>Eine deutliche Kostenentlastung bringt die Novelle Betreibern von \u00d6l- und Gasheizungen: Die Intervalle der regelm\u00e4\u00dfigen \u00dcberwachungen werden verl\u00e4ngert. Die bisher j\u00e4hrliche \u00dcberwachung soll auf einen dreij\u00e4hrlichen beziehungsweise zweij\u00e4hrlichen Turnus umgestellt werden. Damit wird dem technischen Fortschritt bei \u00d6l- und Gasheizungen Rechnung getragen, die heute wesentlich zuverl\u00e4ssiger arbeiten als noch vor 20 Jahren.<\/p>\n<p>Der Entwurf wird nun dem Bundestag zugeleitet. Im Anschluss an den Bundestag ist der Bundesrat zu beteiligen. Die Notifizierung gegen\u00fcber der EU-Kommission eingeleitet und ist nach Ablauf der Einspruchsfrist Anfang August abgeschlossen. <\/p>\n<p><b>Weitere Informationen<\/b><\/p>\n<ul>\n<li>Verordnung \u00fcber kleine und mittlere Feuerungsanlagen &#8211; 1. BImSchV (<a href=\"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-content\/uploads\/news-images\/20090522-05\/bimschv1_begruendung.pdf\" >Verordnungsentwurf<\/a> (PDF-Dokument)<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/renewable-carbon.eu\/news\/wp-content\/uploads\/news-images\/20090522-05\/bimschv1_begruendung.pdf\" >Begr\u00fcndung<\/a> (PDF-Dokument)<\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.bmu.de\/luftreinhaltung\/doc\/44091.php\" >Hintergrundinformationen<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><b>F&uuml;r Holzheizungen, Kamin&ouml;fen und andere kleine Feuerungsanlagen f&uuml;r feste Brennstoffe sollen in Zukunft strengere Umweltauflagen gelten. 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